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Barrierefreiheitserklärung Demmer GmbH

1. Erklärung zur Barrierefreiheit (Einleitung & Geltungsbereich)

Die Demmer GmbH ist bemüht, ihren Webshop (https://www.tee.at) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.

Hinweis: Das BaFG gilt seit dem 28. Juni 2025. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der barrierefreien Nutzbarkeit des Webshops.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese digitale Anwendung ist teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (W3C Recommendation) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549. Grund dafür sind die folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen, die im nächsten Abschnitt detailliert aufgeführt sind.

(Hinweis: Vollständige Konformität würde bedeuten, dass keine der nachfolgend genannten Barrieren bestehen.)

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

1. Bedeutungstragende Reihenfolge (WCAG 1.3.2)

Die logische Lesereihenfolge im Quellcode weicht in einzelnen Bereichen von der visuellen Darstellung ab, was die Orientierung erschweren kann.

2. Kontrast (Minimum) (WCAG 1.4.3)

Einzelne Text- und Interface-Elemente weisen unzureichende Farbkontraste zum Hintergrund auf und sind dadurch schwerer lesbar.

3. Überschriften und Beschriftungen (WCAG 2.4.6)

In redaktionellen Inhalten können leere oder nicht korrekt verschachtelte Überschriften vorkommen und die Orientierung beeinträchtigen.

4. Bei Eingabe (WCAG 3.2.2)

Einzelne Formulare lösen bereits bei der Auswahl (etwa bei der Landauswahl) automatische Änderungen aus, ohne dass der Nutzer dies gesondert bestätigt.

Hinweis: Weitere, zuvor dokumentierte Barrieren wurden im Zuge der technischen Weiterentwicklung des Webshops behoben. An der Beseitigung der oben genannten Restpunkte wird weitergearbeitet.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Externe Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung) erfolgt über eigenständige Zahlungsdienstleister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der Demmer GmbH.

Gemäß § 14 Abs. 2 Z 3 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.

Die betreffenden Zahlungsdienstleister sind als eigene Wirtschaftsakteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.

c) Unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BaFG)

Produktbilder ohne passendem Alternativtext

Derzeit sind im Webshop zahlreiche Produktabbildungen eingebunden, deren Alternativtexte teilweise nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Die nachträgliche Erstellung, Qualitätskontrolle und erneute Einspielung barrierefreier Bildbeschreibungen für dieses historische Bildmaterial würde einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand im Sinne des § 18 BaFG darstellen.

Die Demmer GmbH hinterlegt bei neu publizierten Produkten systematisch aussagekräftige Alternativtexte. Darüber hinaus werden nach und nach auch bestehende Bestseller und häufig aufgerufene Produktseiten priorisiert überarbeitet.

Bis zur vollständigen Umstellung bieten wir Kund:innen mit Seheinschränkungen folgende barrierefreie Alternativzugänge an:

– Telefonische Produktberatung unter +43 1 699 83 20 (Montag–Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr)

– E-Mail-Anfragen an online@demmer.at mit Angabe der jeweiligen Artikelnummer; wir übermitteln werktags innerhalb von 48 Stunden eine textuelle Bildbeschreibung.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im Februar 2025 als externer Audit durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 im Konformitätslevel A und AA. Die Erklärung wurde am 18.08.2026 nach wesentlichen technischen Änderungen des Webshops überprüft und aktualisiert. Die Demmer GmbH wird diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen des Webshops erneut aktualisieren. (Details zur regelmäßigen Überprüfung siehe Abschnitt 7.)

5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit

Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Die Demmer GmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren.

Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an online@demmer.at und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere in Demmer Teehaus Webshop“. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort des betreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.

Kontakt:
Demmer GmbH – “Team Barrierefreiheit”

Telefon: +43 1 699 83 20
E-Mail: online@demmer.at

6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren

Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.

Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 € im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)

7. Datum der Veröffentlichung & letzter Review

Diese Erklärung wurde am 28.05.2025 veröffentlicht. Letzter Review: 18.08.2026.